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Über mich

Für mich war es schon immer spannend wie unterschiedlich Menschen und deren Lebenswege sein können und wie individuelle Denkweisen, Wahrnehmungen und Erlebensweisen entstehen. Ebenso interessierte mich wie wir in der Lage sein können uns zu entwickeln, zu wachsen und uns für neue Wege zu entscheiden. Ich möchte Menschen auf ihrem Weg begleiten und dazu beitragen, neue Perspektiven und Lösungen finden zu können. Ich denke, ein Mensch kann nur selbst der Experte über sich sein  und zum Finden von Lösungen ist daher ein genaues Verstehen der Symptomatik notwendig um daraus neue Wege finden zu können. Daher entschied ich mich Psychologie zu studieren, im Anschluss habe ich meine therapeutische Ausbildung in Verhaltenstherapie mit Klärungsorientiertem Schwerpunkt gemacht und bin seit 2018 approbiert.

Meine Behandlungsschwerpunkte liegen in der Behandlung von Angststörungen, depressiven Störungen, Zwangsstörungen, Essstörungen, Traumafolgestörungen, Psychosomatischen Störungen, Schlafstörungen, Suchtprobleme, Burnout und Stress, Psychischen Problemen aufgrund von körperlichen Erkrankungen sowie Persönlichkeitsstörungen. Alle Schwerpunkte setzen am hier und jetzt der aktuellen Lebenssituation bzw. des aktuellen Erlebens an mit dem Ziel der Verbesserung dieser.

Termine vergebe ich aus organisatorischen Gründen ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung.

Sie können für eine erste Kontaktaufnahme auch gerne das Kontaktformular verwenden.

Das Mindestalter für eine Behandlung beträgt 18 Jahre. Patienten, die noch nicht volljährig sind, bitte ich, sich bei den entsprechenden niedergelassenen Kollegen zu melden.

Qualifikation:

  • Approbation als Psychologische Psychotherapeutin mit Schwerpunkt in
    • Kognitiver Verhaltenstherapie
    • Klärungsorientierter Psychotherapie

Mehr informationen über meinen Werdegang finden Sie hier.

Psychotherapie

Behandlungsschwerpunkte:

Einer der Schwerpunkte liegt in der kognitiven Verhaltenstherapie. Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Behandlung von psychischen Erkrankungen. Sie gehört damit zu den sogenannten Richtlinienverfahren. Im Kern wird in der Verhaltenstherapie davon ausgegangen, dass Verhaltens- sowie Denkmuster und Einstellungen biographisch bedingt individuell erlernt worden sind und daher auch verlernt –oder besser gesagt verändert werden können. Sie beruht auf der Lerntheorie und orientiert sich am konkreten Verhalten, sowie der Prüfung von Schemata und dysfunktionaler Gedanken und der Umstrukturierung dieser, daher kognitive Verhaltenstherapie, da Kognitionen mentale Prozesse sind. Es geht darum, zu lernen, aktiv umzudenken und umzulernen, Veränderungen auszuprobieren, neugierig zu sein und schrittweise neue Erfahrungen zu machen. In der Behandlung geht es daher u.a. um Training sozialer Kompetenz und Selbstsicherheit, Genusstraining, Aufbau von Aktivitäten und Bewältigungsverhalten sowie Reizkonfrontation je nach Störungsbild, zudem dient diese zum Aufbau positiver Schemata sowie dem Wiederentdecken und Aufbau von Ressourcen, Stressmanagement und Problemlösungsfähigkeiten.

Mein weiterer Schwerpunkt liegt in Klärungsorientierter Psychotherapie (KOP). Diese stellt eine spezielle Therapieform dar. Die KOP ist aus der zielorientierten Gesprächspsychotherapie, der "process-experiential psychotherapie" und der Kognitiven Psychotherapie entwickelt worden. KOP ist umfangreich psychologisch-wissenschaftlich fundiert und empirisch abgesichert. Es werden neben Aspekten der Verhaltensebene und der Kognitiven Ebene auch insbesondere affektive, emotionale und motivationale Prozesse des Klienten in die Behandlung miteinbezogen. Das heißt, die KOP arbeitet nah am individuellen Verarbeiten und Erleben. Zudem ist KOP mit Kognitiver und Verhaltenstherapie hervorragend kompatibel weshalb KOP als Teil der Verhaltenstherapie aufgefasst wird, innerhalb der sie zur Klärung biographisch erworbener Schemata sowie zum Aufbau neuer, positiver Schemata angewendet wird. Es werden in der KOP alle für die Psychotherapie herausgestellten Wirkfaktoren berücksichtigt. Der therapeutischen Beziehung kommt hierbei besondere Bedeutung zu, da diese als elementare Grundlage für eine erfolgreiche Therapie angesehen wird.

Ich habe außerdem Fortbildungen in der Ego State Therapie, bei der die menschliche Persönlichkeit als aus vielen verschiedenen Teilen oder Facetten bestehend betrachtet wird, die einer inneren Familie ähneln. So wie der Körper sich differenziert und spezialisiert und dazu einzelne Teile braucht um als Ganzes funktionieren zu können. Ebenso haben sich biographisch zu verschiedenen Zeitpunkten Anteile entwickelt, die zur Bewältigung bestimmter Aufgaben dienen. Jeder Anteil, auch ein zunächst symptombehafteter, versucht irgendwie hilfreich zu sein. So wird mit Anteilen gearbeitet um ihnen zu helfen, zusammen zu wachsen und miteinander zurechtzukommen.

Kosten

Beihilfe

Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die Gesamtkosten je Sitzung betragen (siehe auch Private Krankenversicherung) 131,15 Euro.

Berufsgenossenschaften

Sollte der Therapiegrund in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, so übernehmen diese die Therapiekosten.

Kostenerstattung

Es gibt Privatpraxen und Praxen mit Kassenzulassung. Liegt eine Kassenzulassung vor, so kann die Abrechnung direkt über die Krankenkasse erfolgen. Es gibt jedoch zu wenige Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, da die Anzahl dieser begrenzt ist. Deshalb müssen Patienten häufig monatelang – manchmal auch noch länger – auf einen Behandlungsplatz warten. Solche Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung haben eine Approbation, also ihre staatliche Behandlungserlaubnis und sind gleichermaßen qualifiziert wie ihre Kollegen mit Kassenzulassung. Diese Psychotherapeuten arbeiten dann in der sogenannten Kostenerstattung. Die Psychotherapeuten, die in Kostenerstattung arbeiten, stellen Ihnen eine Rechnung über die Behandlung, die Sie bei der Krankenkasse einreichen können. Wenn Sie belegen können, dass Sie schon bei mehreren Psychotherapeuten nachgefragt haben und dringend einer Behandlung bedürfen, sollen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten der Behandlung bei Psychotherapeuten tragen, die keine Zulassung haben. Sie als Patient/in haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung folglich der sogenannten „Notfallregelung bei Unterversorgung (§13 Abs.3 SGB V)“. Aus dieser geht hervor, dass bei unzumutbar langer Wartezeit (praktisch drei Monate oder länger) und in nicht annehmbarer Entfernung eines Psychotherapeuten mit Zulassung Ihre Kasse die Behandlung bei einem nicht kassenzugelassenen Therapeuten erstatten muss (SGB 5 § 13, Abs. 3). Sie sollten sich aber vorher die Einwilligung zu einer solchen Abrechnung per Kostenerstattung von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung schriftlich einholen. Detaillierte Informationen zur Kostenerstattung, inklusive Musterschreiben, finden Sie bei den Landespsychotherapeutenkammern, im BPtK-Informationsflyer "Kostenerstattung" oder als gedruckten Flyer den Sie kostenlos bei der Geschäftsstelle der BPtK bestellen können (bestellungen@bptk.de) sowie unter https://www.wege-zur-psychotherapie.org/

Selbstzahler

Sie können sich selbstverständlich auch entscheiden, die Kosten der Therapiesitzungen selbst zu tragen und müssen keinerlei Formalitäten durchlaufen. Die Höhe der Gebühren richtet sich dann wie bei der Behandlung von Privatversicherten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für die Sitzungen mit Privatpatient*innen wird der 3,0 fache Satz nach GOP (131,15 Euro) erhoben. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung werden vor Beginn der Behandlung klare, möglichst schriftliche Absprachen getroffen.

Private Krankenversicherung

In der Regel übernehmen Private Krankenversicherungen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. In welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von Ihren vereinbarten Versicherungsleistungen ab. Es ist empfehlenswert, vor Aufnahme einer Psychotherapie mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Die Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie können Sie sich vorab von Ihrer Krankenkasse zukommen lassen. Für die Sitzungen mit Privatpatient*innen wird der 3,0 fache Satz nach GOP (131,15 Euro) erhoben.

Sozialamt

Sind Sie nicht krankenversichert und befinden sich in einer finanziellen Notlage, können Sie die Finanzierung einer Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragen.

Risiken und Nebenwirkungen der Psychotherapie

Wenn wir uns auf den Weg begeben, kommen wir an Stationen vorbei, die möglicherweise schmerzhaft sind und die nun, heute mit Hilfe neuer Sichtweisen und Ressourcen bewältigt werden können. Oft tragen wir diese Ressourcen bereits in uns und sie brauchen nur aufgedeckt zu werden. Daher ist Psychotherapie jedoch kein geradliniger Verlauf der konstanten Besserung des Befindens. Mal können Sitzungen aufwühlend sein, dies wird als „Erstverschlechterung“ bezeichnet und ist ein normaler Teil des Prozesses. Sie sind damit allerdings auch nicht alleine. Ebenso kommt es zur Veränderungen in Ihnen, was ja auch erwünscht ist. Diese kann dann allerdings auch zu Veränderungen in Ihrem sozialen Umfeld führen. Vielleicht stellen Sie fest, dass manche Aktivitäten oder auch Bekanntschaften nicht mehr zu Ihnen passen und dafür treten neue in Ihr Leben. Dies sind Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapie, derer Sie sich bewusst sein sollten. Auch hier bestimmen allerdings stets Sie selbst, welche und wie viel an Veränderungen es geben darf und ob Sie diese wollen.

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